Ansprechpersonen / Pflegelotsinnen
Dipl. oec. Rotraud Konca
Mail: [email protected]
Tel.: 0711 459 23478
Andrea Unger
Mail: [email protected]
Tel.: 0711 459 24244
Pflegelotsen – wer sind wir?
· Erstanlaufstelle - Vertrauensperson
· Geschulte Ansprechpartner*innen und Kontaktpersonen
· Brückenbauer*innen zwischen pflegenden Arbeitnehmer*innen / Studierenden und Pflegediensten / Beratungsstellen
· Pflegelots*innen sind engagierte freiwillig tätige Kolleg*innen
· Wegweiser - keine Betreuer*innen
· Keine Dauerbegleitung
Pflegestützpunkte
https://www.stuttgart.de/pflegestuetzpunkt
· Träger: Kommune, Freie Träger
· Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Pflege
· Neutrale und kostenfreie Beratung über Gesamtangebote
· Achtung der Selbstbestimmtheit
· Wahrung der Schweigepflicht
· Trägerneutralität durch Anbindung an den Landkreis
· Kenntnisse regionaler Strukturen
· Vernetzung und Koordination aller Hilfs- und Unterstützungsangebote
· Individuelle Koordination von Hilfeleistungen
· Pflegedienste für die Betreuung zu Hause
· Tages- oder Kurzzeitpflege
· Suche nach einem Heimplatz
· Pflegekurse
· Selbsthilfegruppen und ehrenamtliches Engagement
· Beratung im Vorfeld von Pflege
Alternativ:
Pflegeberater: Träger: Gesetzliche Krankenkassen
Compass: Träger: Private Krankenkassen
Was ist zu tun im „Fall des Falles?
· Kontakt aufnehmen zum örtlichen Pflegestützpunkt oder bei Krankenhausaufenthalt zur Überleitungspflege.
· Antragstellung bei der Pflegekasse, um einen Pflegegrad zu erhalten. Leistungsbeginn ab Antragstellung!
· Antrag beim zuständigen Landratsamt (Amt für Soziales), falls erforderlich.
· Vorbereitung auf MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) – Begutachtung!
· Pflegetagebuch führen!
· Bei der Begutachtung anwesend sein.
· Einen Pflegekurs besuchen. Kostenlos!
· Bei Erhalten oder Ablehnung eines Pflegegrades Pflegegutachten schicken lassen!
· Prüfen, ob Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis gegeben sind.
www.lrabb.de/start/Service+_+Verwaltung/Das+Recht+behinderter+Menschen.html
· Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege prüfen.
· Möglichkeiten einer Tagespflege und anderen entlastenden Hilfen prüfen!
· Automatischer Unfallversicherungsschutz, auch nur bei gelegentlicher Pflege.
· Die Hauptpflegeperson erwirbt sich Renten- und Arbeitslosenversicherungsansprüche, wenn sie
nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist
und gleichzeitig einer Pflegetätigkeit von 10 Stunden pro Woche auf 2 Tage verteilt nachgeht
· Bei Berufsaufgabe Antrag zur freiwilligen Krankenversicherung stellen.
· Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung besprechen!
Broschüre „Was ist wenn? 22 Fragen zum Thema Pflege“
Mit dieser Broschüre möchten wir Sie unterstützen, die Hilfe- und Entlastungsangebote in unserer Stadt in Anspruch nehmen zu können. Die Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte beim Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart beraten und unterstützen Sie, wo immer Sie Hilfe benötigen
Herausgeber: Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialamt in Verbindung mit der Abteilung Kommunikation:
Die wichtigsten Hilfsangebote – ambulant, teilstationär und stationär
Ambulante Pflege
· Unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege,
z. B. Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, gezielte Betreuungsleitungen
· Ermöglicht Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben
· Die Krankenkassen beteiligen sich ab Pflegegrad 2.
· Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
· Alle weiteren Leistungen zahlt der/ die Pflegebedürftige selbst.
Teilstationäre (Tages- oder Nacht-) Pflege
· Wird gewährt, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.
· Pflegebedürftige werden meist morgens abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gebracht.
· Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen nachts in Pflegeheimen.
Vollstationäre Pflege - Kurzzeitpflege
· Umfassende Versorgung rund um die Uhr in
Altenwohnheim, eigene kleine Wohnung mit eigener Haushaltsführung
Altenheim, keine eigene Haushaltsführung, pflegerische Betreuung
Pflegeheim, Einzel- oder Doppelzimmer mit pflegerischer Versorgung
· Pflegeversicherung bezuschusst ab Pflegegrad 2
· Anspruch auf 4 Wochen im Jahr
· Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt der / die Pflegebedürftige selbst
· Unterstützung durch zuständiges Amt für Soziales bei den Landratsämtern je nach Bedarf
Leistungstabellen im Überblick:
· http://www.pflege-grad.org/tabellen.html
· https://www.aok.de/gp/leistungen-pflegeversicherung
Wohnformen für pflegebedürftige Menschen
· Eigene Wohnung
· Selbstorganisierte Wohn-/ Hausgemeinschaft
· Quartiersbezogene Konzepte
· Betreutes Wohnen
· Ambulant unterstützte Wohngemeinschaften, bis zu 12 Pflegebedürftige
Kontakt: Fachberatungsstelle für ambulant unterstützte Wohnformen
Tel.: 0711 6375 764
Email: [email protected]
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung bringt den Willen des Patienten / der Patientin für den Fall zum Ausdruck, dass er / sie sich selbst nicht mehr äußern kann. Sie dient der Entlastung von Angehörigen und ist eine Entscheidungshilfe für den Arzt / die Ärztin.
Download der „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html
Vorsorgevollmacht
Sie beauftragen eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln,
zu entscheiden, Verträge abzuschließen.
Download der Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Betreuungsverfügung
Durch einen Auftrag an das Gericht kann eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrer rechtlichen Betreuer*in bestellt werden. Die Betreuer*in wird von einem Richter auf die Eignung überprüft, bevor er / sie für den Betroffenen entscheiden darf.
Download „Betreuungsverfügung“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
weitere wichtige Themen
“Gewaltprävention in der Pflege” (sanubi.de/haeusliche-pflege/gewalt-in-der-pflege)
“Einsamkeit in der häuslichen Pflege” (sanubi.de/haeusliche-pflege/einsamkeit)
Weitere Beratungsstellen
Netzwerk Demenz Stuttgart:
Sozialpsychiatrischer Dienst für alte Menschen Esslingen – SOFA: